Zivil

 0    17 flashcards    hunert_m
download mp3 print play test yourself
 
Question Answer
Rechtsgeschäft
start learning
Ein Akt, der auf den Eintritt einer Rechtsfolge gerichtet ist und diese RF., soweit von RechtsO. anerkannt, auch herbeiführt. Zum Tatbestand des RechtsGe. gehören, je nach den rechtlichen Anforderungen, eine oder mehrere WE. und ggf. noch andere Elemente.
Privatautonomie
start learning
Die Freiheit des Einzelnen zur Gestaltung der Rechtsverhältnisse nach seinem Willen.
Vertrag
start learning
Ein Rechtsgeschäft, das aus mindestens zwei übereinstimmenden Willenserklärungen besteht.
Willenserklärung
start learning
Eine Willensäußerung einer Person, die unmittelbar auf den Eintritt einer privatrechtlichen Rechtsfolge gerichtet ist.
Geschäftsähnliche Handlung
start learning
Eine Erklärung, insbesondere Mitteilung oder Aufforderung, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt.
VORSCHRIFTEN ÜBER RECHTSGESCHÄFTE ENTSPRECHEND ANWENDBAR
Realakt
start learning
Eine tatsächliche Willensbetätigung, die kraft Gesetzes eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführt.
VORSCHRIFTEN ÜBER RECHTSGESCHÄFTE NICHT ENTSPRECHEND ANWENDBAR
Verbraucher
start learning
Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
13 BGB
Unternehmer
start learning
Eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
14 (1)BGB
Rechtsfähige Personengesellschaft
start learning
Eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.
14 (2)BGB
Empfangsbedürftig ist eine Willenserklärung,...
start learning
... die an einen bestimmten Adressaten, den Erklärungsempfänger, gerichtet ist.
Empfangsbedürftige Willenserklärung ist abgegeben...
start learning
...(damit aber noch nicht wirksam), wenn der Erklärende seinen Willen in Richtung auf den Empfänger geäußert hat.
Nichtempfangsbedürftige Willenserklärung ist abgegeben...
start learning
...(und damit bereits wirksam), wenn der Erklärende seinen Willen erkennbar entgültig geäußert hat.
Zugegangen ist eine Willenserklärung, wenn...
start learning
... sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter normalen Verhältnissen von ihrem Inhalt erlangen kann.
Scheingeschäft liegt vor, wenn...
start learning
... das Vereinbarte nach übereinstimmendem Willen der Parteien keine Geltung hat. Es wird zwar einverständlich der äußere Schein des Abschlusses des RG hervorgerufen, jedoch sind die damit verbundenen RechtsF nicht gewollt. Es fehlt Rechtsbindungswille.
Eigenschaften einer Sache
start learning
sind alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit auf Dauer für die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluss sind.
Eigenschaften einer Person
start learning
sind Merkmale, die ihr für eine gewisse Dauer anhaften oder sie charakterisieren.
Verkehrswesentlich ist eine Eigenschaft immer dann,...
start learning
... wenn sie nicht bloß nach der Auffasung der Erklärenden, sondern auch nach der Verkehrsanschauung für das konkrete Rechtsgeschäft wesentlich, also ausschlaggebend für seinen Abschluss ist.

You must sign in to write a comment